Arbeitsrecht
Das erste Angebot eines Unternehmens ist selten das letzte Wort. Restlaufzeit des Vertrags, Kündigungsfrist und die Dringlichkeit einer schnellen Trennung aus Unternehmenssicht beeinflussen den Verhandlungsspielraum erheblich.
Wer einem Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund zustimmt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Eine sorgfältige Formulierung der Beendigungsgründe im Vertrag kann dieses Risiko reduzieren.
Neben der Abfindung lohnt sich ein genauer Blick auf Freistellung, Urlaubsabgeltung, die Formulierung im Arbeitszeugnis und bestehende Wettbewerbsklauseln. Diese Punkte entscheiden oft stärker über den weiteren beruflichen Weg als die reine Zahlungshöhe.
Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich nur in Ausnahmefällen rückgängig machen. Eine rechtliche Prüfung vor der Unterschrift zeigt, welche Punkte noch verhandelbar sind.
Jede Situation ist unterschiedlich. Eine erste Einschätzung zeigt, welche Abfindungshöhe in Ihrem Fall realistisch ist und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
In einem Erstgespräch klären wir, welche Schritte für Ihre Situation sinnvoll sind.
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