Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag als Führungskraft: Worauf achten?

Aufhebungsvertrag als Führungskraft: Worauf achten?

Ein Aufhebungsvertrag wirkt oft wie die einfachste Lösung, um eine Trennung schnell und einvernehmlich zu regeln. Für Führungskräfte steckt darin jedoch häufig mehr Verhandlungsspielraum, als das erste Angebot vermuten lässt.

Ein Aufhebungsvertrag wirkt oft wie die einfachste Lösung, um eine Trennung schnell und einvernehmlich zu regeln. Für Führungskräfte steckt darin jedoch häufig mehr Verhandlungsspielraum, als das erste Angebot vermuten lässt.

Die Abfindung ist verhandelbar

Die Abfindung ist verhandelbar

Das erste Angebot eines Unternehmens ist selten das letzte Wort. Restlaufzeit des Vertrags, Kündigungsfrist und die Dringlichkeit einer schnellen Trennung aus Unternehmenssicht beeinflussen den Verhandlungsspielraum erheblich.

Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld im Blick behalten

Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld im Blick behalten

Wer einem Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund zustimmt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Eine sorgfältige Formulierung der Beendigungsgründe im Vertrag kann dieses Risiko reduzieren.

Freistellung, Zeugnis und Wettbewerbsklauseln

Freistellung, Zeugnis und Wettbewerbsklauseln

Neben der Abfindung lohnt sich ein genauer Blick auf Freistellung, Urlaubsabgeltung, die Formulierung im Arbeitszeugnis und bestehende Wettbewerbsklauseln. Diese Punkte entscheiden oft stärker über den weiteren beruflichen Weg als die reine Zahlungshöhe.

Vor der Unterschrift prüfen lassen

Vor der Unterschrift prüfen lassen

Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich nur in Ausnahmefällen rückgängig machen. Eine rechtliche Prüfung vor der Unterschrift zeigt, welche Punkte noch verhandelbar sind.

Jede Situation ist unterschiedlich. Eine erste Einschätzung zeigt, welche Abfindungshöhe in Ihrem Fall realistisch ist und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Sie möchten Ihre Verhandlungsposition einschätzen lassen?

Sie möchten Ihre Verhandlungsposition einschätzen lassen?

In einem Erstgespräch klären wir, welche Schritte für Ihre Situation sinnvoll sind.

Weitere Themen

Abfindung für Führungskräfte