Arbeitsrecht
Ab Zugang der Kündigung bleiben genau drei Wochen, um Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist gilt unabhängig vom Kündigungsgrund und wird nur in engen Ausnahmefällen verlängert. Wer sie versäumt, muss die Kündigung in aller Regel hinnehmen, selbst wenn sie unwirksam gewesen wäre.
Die Erfolgsaussichten hängen unter anderem von der Betriebsgröße, der Beschäftigungsdauer, dem Kündigungsgrund und der Einhaltung formaler Vorgaben wie beispielsweise der Anhörung des Betriebsrats ab. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten greift das Kündigungsschutzgesetz, das deutlich höhere Anforderungen an eine wirksame Kündigung stellt.
In der Praxis enden die meisten Kündigungsschutzverfahren nicht mit einem Urteil, sondern mit einer Abfindung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs. Die Klage ist damit oft weniger ein Weg zurück in den alten Job als ein Hebel, um eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erzielen.
Innerhalb der Drei Wochen Frist sollte die Kündigung rechtlich geprüft und die Klage bei Bedarf vorbereitet werden. Eine frühzeitige Einschätzung zeigt, wie hoch die Erfolgsaussichten sind und ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch erscheint.
Jede Situation ist unterschiedlich. Eine erste Einschätzung zeigt, welche Abfindungshöhe in Ihrem Fall realistisch ist und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
In einem Erstgespräch klären wir, welche Schritte für Ihre Situation sinnvoll sind.
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